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   BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59   

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https://dejure.org/1960,251
BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59 (https://dejure.org/1960,251)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1960 - II C 134.59 (https://dejure.org/1960,251)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1960 - II C 134.59 (https://dejure.org/1960,251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 58 Abs. 2, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 143
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 14.58

    Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen und Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59
    Der erkennende Senat hat die Rechtsgültigkeit dieser Vorschrift bisher nicht bezweifelt (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 -, NJW 1959, 502 = ZBR 1959, 158), ebensowenig der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 - und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).
  • BVerwG, 16.10.1959 - VI C 74.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59
    Der erkennende Senat hat die Rechtsgültigkeit dieser Vorschrift bisher nicht bezweifelt (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 -, NJW 1959, 502 = ZBR 1959, 158), ebensowenig der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 - und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).
  • BVerwG, 16.03.1959 - VI B 85.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59
    Der erkennende Senat hat die Rechtsgültigkeit dieser Vorschrift bisher nicht bezweifelt (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 -, NJW 1959, 502 = ZBR 1959, 158), ebensowenig der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 - und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 28.63

    Anspruch eines früheren Widerrufsbeamten auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrags -

    Die Vorschrift des § 58 Abs. 2 G 131, nach der Zahlungen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG nur auf Antrag gewährt werden, sei verfassungsrechtlich unbedenklich (zu vgl. BVerwGE 11, 143).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. September 1960 (BVerwGE 11, 143 [146]) ausgesprochen hat, können frühere Anträge nur berücksichtigt werden, wenn sie zur Bewilligung von Leistungen geführt haben.

    Gegenüber den eindeutigen Forderungen des Gesetzes (vgl. auch BVerwGE 11, 143 [145]) kann die Revision mit ihrer - allgemein gehaltenen - Auffassung nicht Erfolg haben, nach § 58 Abs. 3 G 131 habe auch die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG Berücksichtigung finden sollen und es müsse daher genügen, wenn der Kläger durch seine Anträge den Hinweis gegeben habe, daß er seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen wolle.

  • BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von

    In BVerwGE 11, 143 (144) hat das Bundesverwaltungsgericht schließlich ausgesprochen, daß es dem Gesetzgeber unbenommen war, für Ansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 GG besondere Erfordernisse, wie die Meldung binnen einer Ausschlußfrist (§ 81 G 131) und den Antrag auf Zahlung (§ 58 Abs. 2 G 131), vorzuschreiben, ohne dadurch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.

    In seinem, ebenfalls Unfallfürsorgeansprüche eines unter das Gesetz zu Art. 131 GG fallenden ehemaligen Berufssoldaten betreffenden Urteil vom 13. Oktober 1966 - BVerwG-II C 7.64 - hatte das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: "Ein solcher Antrag, der seinem Inhalt nach nur auf Versorgung nach den Vorschriften des Kriegsbeschädigtenrechts gerichtet ist, erfüllt das Anmeldeerfordernis des § 123 DBG und des § 150 BBG ebensowenig wie die Anzeige einer Kriegsbeschädigung zum Zwecke der Lazarettbehandlung (vgl. Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 224.61 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3])." Entsprechendes, gilt nach BVerwGE 11, 143 (145) hinsichtlich des Antragserfordernisses des § 58 Abs. 2 G 131. Hieran ist festzuhalten.

  • BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60

    Anspruch auf Versorgungsbezüge für eine vor dem 1. Juni 1957 liegende Zeit auf

    Daß diese gesetzliche Regelung sich im Rahmen des Grundgesetzes hält, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 11, 143).

    In Übereinstimmung mit BVerwGE 11, 143 führt das Berufungsgericht aber zutreffend aus, der Antrag müsse erkennen lassen, daß der Antragsteller Bezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 GG begehre.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Vielmehr sieht § 24 Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), geändert durch § 33 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. S. 991), von Bundesrechts wegen lediglich vor, dass für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kostendeckende Gebühren erhoben werden; hinsichtlich der kostenpflichtigen Tatbestände und der Bemessung der Gebühren belässt § 24 Abs. 2 FlHG es demgegenüber bei der Gesetzgebungsbefugnis der Länder und fügt als Einschränkung lediglich die Bindung der Länder an das Gemeinschaftsrecht hinzu (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 11, 143 ; vgl. auch Beschluss vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).".
  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 C 14.85

    Umzugskostenvergütung - Entstehung des Anspruchs - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Der Anspruch selbst entsteht - insoweit anderen öffentlich-rechtlichen Leistungsansprüchen wie etwa denjenigen auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (BVerwGE 17, 199; 51, 80 ), dem Gesetz zu Art. 131 GG (Urteil vom 29. September 1960 - BVerwG 2 C 134.59 - ), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Bundessozialhilfegesetz vergleichbar - weder insgesamt noch auch nur dem Grunde nach schon beim Vorliegen dieser tatsächlichen Leistungsvoraussetzungen, sondern erst, wenn er in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geltend gemacht worden ist.
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig

    Dies ergibt sich vornehmlich daraus, daß die mit dem Grundgesetz im Einklang stehende (BVerwGE 11, 143) und von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 nicht berührte Regelung des § 58 Abs. 2 G 131, nach der Zahlungen auf Grund dieses Gesetzes nur auf Antrag und nur für einen durch einen solchen Antrag gedeckten Zeitraum zu leisten sind, ein erhebliches Gemeininteresse schützt.
  • BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66

    Rechtsmittel

    Die Interessenlage ist insoweit nicht anders zu beurteilen als bei dem Antragserfordernis nach § 58 Abs. 2 G 131. Daß diese Regelung, nach der Zahlungen nur auf Antrag und nur vom Ersten des Antragsmonats an zu leisten sind, mit dem Grundgesetz in Einklang steht, hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 14, 13 [17 ff.]) wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 11, 143; Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [VerwRspr. Bd. 19 Nr. 185] und vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 -).
  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 84.65

    Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Gleichstellung

    Die in § 58 Abs. 2 G 131 getroffene und (vgl. BVerwGE 11, 143) mit dem Grundgesetz im Einklang stehende Regelung, nach der Zahlungen auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG nur auf Antrag und nur für einen durch einen solchen Antrag gedeckten Zeitraum zu leisten sind, schützt ein erhebliches Gemeininteresse.
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67

    Unanfechtbarkeit eines Bescheides

    Diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 14, 13 [17]; BVerwGE 11, 143).
  • BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 22.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen - G 131 -, gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (BVerfGE 14, 13 [BVerfG 19.02.1962 - 2 BvR 650/69]; BVerwGE 11, 143; Urteil vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - m.w.Nachw.), werden Zahlungen nur auf Antrag gewährt, und zwar von dem Ersten des Monats ab, in dem der Antrag gestellt worden ist.
  • BVerwG, 29.05.1962 - II C 215.60

    Antrag einer Beamtenwitwe auf monatliche Zuwendung - Gewährung einer

  • BVerwG, 24.07.1969 - II B 7.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.08.1968 - II B 13.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1960 - II B 61.59

    Antrag auf Zahlung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 23.11.1960 - II B 55.60

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision - Berücksichtigung von vor dem

  • BVerwG, 25.10.1962 - II C 115.60

    Anspruch auf Waisengeld nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

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